Externe Meldestellen


nach dem Hinweisgeberschutzgesetz


Externe Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Sie sind berechtigt, sich jederzeit an eine der folgenden externen Meldestellen zu wenden, wenn Sie Informationen zu einem Verstoß in unserem Unternehmen oder bei einem Unternehmen, in welchem Sie in beruflicher Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit stehen, erlangen. Bitte beachten Sie, dass wir Sie dennoch ermutigen möchten, dass Sie sich zuerst an unsere interne Meldestelle wenden, Sie sind im Rahmen dessen genauso gut geschützt und Ihre Identität wird durch die Mitarbeiter der Meldestelle vertraulich behandelt. Gemäß §7 Abs. 1 HinSchG ist der Weg über die interne Meldestelle zu bevorzugen, insofern zu erwarten ist, dass intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und auch Sie nicht mit Repressalien rechnen müssen, durch bspw. ungeeignete Mitarbeiter in der internen Meldestelle. Einen Hinweis können Sie über:

https://vimopro.interne-meldestelle.de/report?area=1903f256-cb8b-4cd4-9c03-28449c260cd5&form=c9e4a89a-72b7-4ddb-9c4f-aaaf52be0430 einreichen.

Die externen Meldestellen sind je nach Art des Verstoßes unterschiedlich zuständig. Eine Übersicht erhalten Sie hier:

Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 94 99 - 0
Fax: 0228 94 99 – 400

Das Bundeskartellamt ist Meldestelle für Hinweise zu folgenden Themen:
  • auf verbotene wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Unternehmen (Kartellverbot) zwischen Wettbewerbern (horizontal) oder zwischen Lieferanten und Abnehmern (vertikal)
  • auf verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen oder Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht (Missbrauchsaufsicht),
  • auf weitere Wettbewerbsrechtsverstöße von Unternehmen (z.B. Aufrufe zu Liefer- oder Bezugssperren, Zuwiderhandlungen gegen das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot oder Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Bundeskartellamts),
  • auf verbotenes Verhalten großer Online-Plattformen als Gatekeeper (einschließlich Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz digitaler Märkte (Digital Markets Act))

Hinweise sind einzureichen über: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Hinweise_auf_Verstoesse/Hinweise_node.html


Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Hinweisgeberstelle
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228 / 4108 – 2355

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist Meldestelle für Hinweise zu folgenden Themen:
  • Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen
  • Verstöße im Bereich Finanzprodukte
  • Verstöße im Bereich Finanzmärkte
  • Verstöße im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Hinweise sind einzureichen über: https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/8_Zugang_zur_Hinweisgeberstelle/ZugangHinweisgeberstelle_node.html


Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99 410-40
Telefax: +49 228 410-5050

Das Bundesamt für Justiz ist für alle anderen Arten von Verstößen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz zuständig. Diese Meldestelle leitet im Zweifel auch Meldungen, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, an die anderen Meldestellen weiter.

Hinweise sind einzureichen über:
http://formulare.bfj.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=externeMeldestelle